Nein zum Verbot des Sterbetourismus

Votum zu Beschluss des Kantonsrates über die Volksinitiative «Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich!»:

Ich höre überall, dass “dieses Treiben” unser Land in ein schlechtes Licht stelle. Ich höre aber keine ethischen Argumente, und darum geht es doch eigentlich.

Über das Dafür und Dagegen haben wir vor kurzer Zeit genug gesprochen, ich will da nicht genügend Gesagtes wiederholen.

Wir sind dagegen, eine Ungleichbehandlung von Bürgern anderer Kantone im Gesetz festzulegen. Es gibt keine ethischen Gründe, Sterbewillige aus dem Ausland oder aus anderen Kantonen generell von der Sterbehilfe auszuschliessen. Das wäre auch nicht mehr zeitgemäss.

Das Verbot des Sterbetourismus würde nur dazu führen, dass Sterbehilfe in Heimlichkeit und viel zu häufig mit untauglichen Mitteln ausgeführt würde. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist menschenunwürdig.

Wir verwehren uns diesem unethischen Imagepolitur-Versuch und lehnen Initiative und Minderheitsanträge ab.

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Nein zum Verbot der Sterbehilfe

Mein Votum zum Geschäft 4666/2010: Volksinitiative zur Einreichung einer Standesinitiative «Stopp der Suizidhilfe!» im Kantonsrat:

Ich freue mich, dass ich nun auch bei einer Debatte über die Sterbehilfe dabei sein kann. Es ist schon interessant, wie dieses Thema viele Leute beschäftigt; zumindest kann man dies den Ratsprotokollen und zahlreichen ausufernden Diskussionen in Internetforen und Leserbriefspalten entnehmen.

Die Initiative kam bei der Unterschriftensammlung als Doppelpaket daher: Einerseits soll dem Sterbetourismus ein Riegel geschoben werden, andererseits die Sterbehilfe aber ganz verboten werden. In der Begründung der vorliegenden Initiative werden die beiden Anliegen aber miteinander vermischt. Auch spricht die Begründung nicht vom gleichen Anliegen wie der Initiativtext selbst: Sie spricht nur von organisierter Beihilfe zum Suizid, aber nicht von der Beihilfe an sich.

Aber lassen wir diese Unsauberkeiten auf der Seite und sprechen über das Anliegen, welches die Initiative vertreten will.

Die Beihilfe zum Suizid soll generell unter Strafe gestellt werden, Suizid selbst aber erlaubt werden. Es ist schon merkwürdig, wenn die Beihilfe zu einer erlaubten Handlung plötzlich strafbar sein soll.

Wenn jemand kein menschenwürdiges Leben mehr führen kann weil die betreffende Person vor unerträglichen, unkontrollierbaren Schmerzen oder Hoffnungslosigkeit den Lebenswillen verloren hat, meinen wir, dass der letzte Ausweg — der begleitete Suizid in Würde — im Prinzip jedem Menschen offen stehen soll.

Es stimmt, es ist für die Angehörigen zweifellos schwierig, mit Suizidwünschen und ausgeführte Suiziden umzugehen. Allerdings wird es nicht einfacher — ich bitte um Entschuldigung für diese Worte — wenn sich die betreffende Person vor den Zug wirft oder sich von einer Mauer runterstürzt, natürlich solange dies überhaupt noch möglich ist.

Die frei gewählte Selbsttötung dann zu unterstützen, wenn sich nach genügenden Abklärungen ergeben hat, dass der Suizidwunsch einem festen Wunsch enstpricht und gewisse, zu definierende Rahmenbedingungen erfüllt sind, ist eine unangenehme aber wichtige Aufgabe, damit ein letzter Teil des Lebens — das Leben in menschenwürdiger und selbstbestimmter Art und Weise abgeschlossen werden kann.

Die Beihilfe jetzt zu verunmöglichen würde eine Rückkehr in die Zeiten bedeuten, als Schmerz und Leid noch idealisiert wurden und sozusagen als Voraussetzung für das Erreichen des ewigen Lebens gegolten haben. Wir sollten gottenfroh darüber sein, dass wir heute auch selbst denken dürfen, eigene möglichst universale Vorstellungen über das “gute Leben” pflegen dürfen und allgemein diese Zeiten hinter uns haben.

Wir meinen, dass im Bereich der Palliativpflege, in der Suizidprävention mehr getan werden sollte, und auch dass man bei der Praxis der bestehenden Sterbehilfeorganisationen genau hingeschaut werden muss. Wir sind aber dagegen, dass in missionarischem Eifer die Beihilfe zum Suizid komplett verboten werden wird, und werden deshalb dem Kommissionsantrag und dem Antrag des Regierungsrates folgen und die Einreichung dieser Standesinitiative ablehnen. Wir empfehlen allen fortschrittlichen Kräften, dasselbe zu tun.

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Massnahmeplan bei hohen Ozonwerten

Mein Votum zu 45/2006 Postulat: Massnahmenplan bei hohen Ozonwerten wie bei den Feinstaubkonzentrationen im Kantonsrat:

Zuerst mal: Damit nicht nochmals die Themen Ozonloch und sommerliche Überschreitung der Ozongrenzwerte vermischt werden: In der Stratosphäre in mehreren dutzend Kilometer Höhe filtert die Ozonschicht die UV-Strahlung der Sonne. Ohne diese Ozonschicht wäre Leben auf der Erdoberfläche nicht möglich, die hohen UV-Strahlungswerte würden das Erbgut der Lebewesen auf der Erdoberfläche zerstören. Ozon in der Troposphäre, und darüber sprechen wir hier, führt zu Reizungen der Atemwege und zu teilweise massiver Verschlechterung der Lungenfunktion.

Laut dem Bundesamt für Umwelt schätzt die WHO, dass es in der Schweiz etwa 150-300 vorzeitige Todesfälle aufgrund übermässiger Ozonbelastung zu beklagen gibt. Der gegenwärtige Zustand der Luft führt in der Schweiz gesamthaft zu 3000-4000 frühzeitigen Todesfällen, davon 300 durch Lungenkrebs. Bei Kindern kommt es zu rund 39’000 Fällen akuter Bronchitis. Rund 1.7 Millionen Tage mit reduzierter Aktivität gehen Jahr für Jahr auf das Konto der Luftverschmutzung — das ist auch ein gewichtiger wirtschaftlicher Faktor. Die Gesundheitskosten alleine werden jährlich auf ca. 5.1 Milliarden Franken geschätzt. Diese Kosten werden nicht von den Verursachern bezahlt. Ernteverluste und Schäden an Materialien und Gebäuden sind hier noch nicht eingerechnet.

Damit ist aber noch nichts über die chronischen Auswirkungen von andauernd überhöhten Ozonkonzentrationen gesagt. Hier geht es um andauernde strukturelle Veränderungen des Lungengewebes und ein verzögertes Wachstum der Lunge, insbesondere bei erhöhter Exposition in jüngeren Jahren.

Eine zu hohe Ozonkonzentration schadet aber auch der Umwelt: Ozon kann das Wachstum und die Vitalität gewisser Pflanzenarten beeinträchtigen. Ozon schwächt Bäume, was sich negativ auf die Wirkung von Schutzwäldern auswirkt. Eine Dauerbelastung führt auch zu Ertragseinbussen in der Landwirtschaft — ja, auch die Landwirte unter uns sollten sich mit den vorgeschlagenen Massnahmen nicht zufrieden geben, schliesslich geht es auch um ihre Lebensgrundlage.

Selbstverständlich sind die Prozesse welche zur Bildung von Ozon in der atmosphärischen Grenzschicht führen komplex. Das Zusammenspiel zwischen den Vorläufersubstanzen Stickoxid und flüchtigen Kohlenwasserstoffen und der Temperatur und Sonneneinstrahlung, welche gemeinsam zur Bildung von Ozon führen ist nicht einfach zu verstehen. Die angesprochenen Substanzen werden über weite Distanzen verfrachtet.

Es ist so: Eine kurzzeitige Reduktion der ausgestossenen Mengen hat also bei Sommersmoglagen tatsächlich nur einen geringen direkten Effekt, im Gegensatz zu den Feinstaubgrenzwertüberschreitungen im Winter, wo lokale kurzzeitige Massnahmen tatsächlich eine Verbesserung bewirken können.

Es geht aber eben nicht nur um die Reduzierung des Ozons, sondern auch um handfeste wirtschaftliche Interessen. Da die Prozesse welche zur Bildung von Ozon führen so komplex sind, müssen an verschiedensten Stellen Massnahmen getroffen werden, wenn die Luftqualität dauerhaft verbessert werden soll. Dass sich umweltfreundliche Technologie auch lohnen kann, zeigt unter anderem eine McKinsey Studie, über welche in der Sonntagszeitung von vorletztem Wochenende geschrieben steht: Energieeffizienz schafft neue Jobs — es könnten etwa 11’000 zusätzliche Arbeitsplätze in der Schweiz entstehen. Wäre es nicht von Vorteil und schweizerisch, wenn wir unser Wissen und unsere Wirtschaftsmacht dafür einsetzen würden, umweltfreundliche Technologien zu entwickeln und fördern und selbst zu profitieren, statt immer nur (autonom) nachvollziehen zu müssen? Dass diese Ergebnisse von gewissen Wirtschaftsverbänden bezweifelt werden, erstaunt nicht. Aber wer den Sumpf trockenlegen will, muss nicht mit den Fröschen sprechen.

Wenigstens wird bei Überschreitung des Stundenmittelgrenzwertes nicht mehr zur Vermeidung von übermässiger körperlicher Anstrengung aufgerufen – ein Hohn, wenn man sich die wachsende Menge an Übergewichtigen in der Bevölkerung ansieht. Der Geiselnahme an der gesamten Bevölkerung muss mit griffigen Massnahmen ein Ende gesetzt werden.

Dass der Regierungsrat keine weitergehenden Möglichkeit sieht, den rechtswidrigen Status Quo zu beheben enttäuscht. Dass die Massnahmen im Bericht des Regierungsrates zum Teil eher als hehre Wünsche formuliert sind, dass das Thema an den Bund und an die Wirtschaft weiterdelegiert wird und darauf verzichtet wird, selbst energisch aktiv zu werden, zeugt nicht gerade vom Willen, die Bevölkerung zu schützen, den rechtlichen Zustand wiederherzustellen.

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Massnahmenplan Luftreinhaltung 2008: Grüne fordern schnelle Behebung des rechtswidrigen Status Quo statt Pflästerli-Politik

Der heute durch den Regierungsrat vorgestellte Massnahmenplan Luftreinhaltung 2008 benennt die Probleme, versäumt es aber, über griffige Massnahmen zu sprechen. Seit über 20 Jahren konnten keine wesentlichen Verbesserungen bei der Luftqualität im Kanton Zürich erreicht werden. Die Hälfte der Bevölkerung des Kantons Zürich leidet unter regelmässigen Überschreitungen der verschiedenen in der Luftreinhalteverordnung festgelegten Grenzwerte.

Die vorgestellten Massnahmen genügen nicht, um die Grenzwerte in Zukunft einzuhalten. Das Emissionsziel und damit das Ende des rechtswidrigen Zustandes soll laut der Prognose erst in mehreren Jahrzehnten erreicht werden. Das ist eine Kapitulation.

So entsteht das ungute Gefühl, dass die Regierung ihre eigene Ratlosigkeit mit Breitwalzen von Nichts verstecken will. Die Grünen verlangen kurz- und mittelfristig wirksame Massnahmen, mit denen die Grenzwerte erreicht werden können. Pflästerlipolitik hatten wir lange genug.

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Russische Daten zeigen keine Klimaveränderung?

In der Blogosphäre machen wieder mal Halbwahrheiten, oder zumindest schlecht abgesicherte Aussagen über die Klimaforschung die Runde. Die neueste Behauptung ist nun, dass russische Daten verändert bzw. nur die Daten von ausgewählten Messstationen ausgewertet würden (nämlich denjenigen, welche auf eine Veränderung des Klimas hinweisen — die anderen 75% der Stationen würden dies, auch laut Manfred Messmer, nicht tun).

Ich frage mich wirklich, weshalb sich jeder Bürger imstande fühlt, qualifiziert über Klimaforschung zu sprechen. Natürlich ist es das gute Recht (und möglicherweise auch Pflicht), sich zu informieren. Eine Gesellschaft, in welcher es nur Experten erlaubt sein soll, über die jeweiligen Themen zu referieren, ist überhaupt nicht wünschenswert. Nichtsdestotrotz wäre etwas mehr Zurückhaltung angebracht, wenn es um wissenschaftlich und politisch brisante Themen geht.

Tim Lambert, ein Wissenschaftler welcher etwas mehr von Klimaveränderung und Datenanalyse verstehen sollte als ein rechtsstehender russischer Think Tank, weist darauf hin, dass seit 1950 die Daten der russischen Stationen sehr gut mit dem übrigen Wissensstand übereinstimmen:

Mehr dazu auf seinem Blog: Russian analysis confirms 20th century CRU temperatures

Was heisst das nun? Es ist für mich nicht geklärt, wer nun wirklich Recht hat. Einen wirklichen Grund, die anthropogene Klimaveränderung in Frage zu stellen, würde aber auch die russische Analyse nicht liefern. Schliesslich spricht man erst ab langen Zeitskalen und Veränderungen globalen Ausmasses von Klima.

Zum Schluss dies: Sibirien erwärmt sich, dies ist seit Jahren bekannt. Es kann also nicht sein, dass alle russischen Messstationen keine Erwärmung anzeigen würden — dies sagt die angesprochene Analyse allerdings auch nicht. Trotzdem: Wenn die Analyse zum Anlass genommen wird, die Arbeit vieler Klimaforscher zu diskreditieren und die Bekämpfung des Klimawandels bzw. seiner Folgen zu verhindern, stösst mir dies sauer auf.

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