Die Rassismus-Strafnorm wird in der Schweiz laut einer heute veröffentlichten Studie “vorsichtig” angewendet. 41 Prozent der Anzeigen sind berechtigt, es kommt zu Schuldsprüchen. Die bedeutet, dass die Strafnorm nicht dazu missbraucht wird, um den Stammtischpolemikern den Mund zu verbieten — alleine untolerierbare Auswüchse werden angezeigt und dann auch zurecht bestraft.
Es geht nicht an, dass Mitglieder der Gesellschaft alleine aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Kultur oder einer anderen Gruppe oder aufgrund ihrer Hautfarbe verunglimpft werden. Solches Verhalten stammt aus der Kolonialzeit und weist auf Probleme des Beschimpfenden hin, mit welchen er nicht anders umzugehen weiss als das “Fremde” für alles