Ja zur fairen Einbürgerung durch den Stadtrat

Am 25. November stimmen wir in der Stadt Zürich über die Bürgerrechtserteilung bzw. Einbürgerung durch den Stadtrat ab. Die Einbürgerungsanforderungen bleiben gleich, dem Gemeinderat werden aber unwürdige Einbürgerungs-Turnübungen erspart.

Seit zehn Jahren werden Einbürgerungsgesuche in manchen Gemeinden im Kanton Zürich durch die Exekutive behandelt — heute ist es etwa ein Drittel aller Gemeinden. Damit werden Kosten gespart (was den Bürgerlichen passen sollte), die Rechtssicherheit wird gewahrt (Schutz der Privatsphäre, Begründungspflicht usw), Willkür wird verhindert, da sich die Verwaltung und die Exekutive eingehend mit den Einbürgerungsgesuchen befassen können und nicht nur aufgrund des Namens entscheiden, und die parlamentarische Kontrolle bleibt durch eine ständige Subkomission des Gemeinderates trotzdem erhalten.

Disclaimer: Die Webseite zur Abstimmung kommt aus dem Hause FEINHEIT, wo ich auch arbeite.


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