Polizei kämpft gegen Grundrechte der Bürger

Der Kampf der Polizei gegen die Grundrechte der Bürger geht weiter: Obwohl einem St. Galler Fussballfan nichts nachgewiesen werden konnte, obwohl der Untersuchungsrichter nicht auf die polizeiliche Anzeige eingetreten ist, wird er weiter als Hooligan in der Datenbank aufgeführt. Die Unschuldsvermutung ist ausser Kraft, die Grundrechte sind verletzt, wie der Tages-Anzeiger treffend bemerkt. Ich weiss natürlich selbst nicht, ob dieser Fussballfan tatsächlich “unschuldig” ist oder nicht. Sicher ist aber, dass sich die Polizei nicht über richterliche Beschlüsse hinwegsetzen darf. Das ist eine schlimme Verletzung der Gewaltentrennung, wenn die Polizei, welche das staatliche Gewaltmonopol innehat, gleich selbst Gesetze schreibt oder die vorhandenen Gesetze nicht beachtet.


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