Das (un-)mündige Volk
Hat “das Volk” nun Recht oder nicht? Oder hat es nur dann Recht, wenn das Ergebnis in das jeweilige Weltbild und die Wünsche des Schreibenden passen?
Das Vertrauen in die Mündigkeit und Urteilsfähigkeit des Volkes ist offensichtlicherweise auch bei der SD Thurgau nicht sehr gross, wenn sie fordern, dass die Abstimmung über die “Initiative gegen Behördenpropaganda (Maulkorb-Initiative)” wiederholt werden soll.
Warum die SD die Bundesräte als Informationsquelle bei Abstimmungen aus dem Weg räumen will scheint mir nicht völlig verständlich zu sein. Schliesslich gehört sie selbst nicht zu den finanzkräftigsten Parteien und kann auch sonst mit ihren Themen nur selten punkten. Zum Glück. Trotz gewissen Übereinstimmungen in der Umwelt- und der Sozialpolitik tut sich die SD auf Plakatwänden am ehesten mit fremdenfeindlichen Plakaten hervor, mehr davon können wir wirklich nicht brauchen.
June 6th, 2008 at 13:34
Lieber Kestenholz, wie oft muss ich es denn eigentlich noch schreiben? Anbei nochmals, was ich bereits x-mal geschrieben habe und von Leuten wie Kestenholz einfach hartnäckig ignoriert wird.
RECHT und RECHTSTAATLICHKEIT ist nicht mit WILLE und DEMOKRATIE identisch. Das Volk hat nicht immer recht! Allerdings steht es in einer Demokratie über den Gewalten und somit auch über der JUDIKATIVE!!!! Sein Wille ist in einer Demokratie höher zu werten als das RECHT und somit kann man “normalerweise” auch nicht gegen Volksentscheide einen Rekurs einreichen.
Es geht bei der Demkratie also nicht darum ob das Volk recht hat oder nicht sondern darum das bei einer VOLKSHERRSCHAFT der WILLE (nicht das Recht) des Volkes massgebend ist.
June 6th, 2008 at 14:04
Leider falsch. Das Volk untersteht (selbst gewählt) dem Völkerrecht, und das Volk hat sich an die Regeln zu halten, welche es sich selbst auferlegt hat. Das ist die Bedeutung von Habermas’ Aussage, dass das Volk gleichzeitig Autor und Adressat des Rechts ist. Wenn dem Volk die Anwendung des Rechts missfällt, muss das Recht geändert werden, nicht die Ausübung vorhandenen Rechts behindert werden. Ein kleiner Unterschied, welcher in Ihrem gross geschriebenen Kommentar leider verloren gegangen ist.
June 6th, 2008 at 14:38
Kestenholz: Das Völkerrecht kennt 2 Teile. Die Völkerrechtlichen Bestimmungen an welche jene Staaten gebunden sind, welche unterzeichnet haben diese anzuerkennen und dem völkerrechtlichen Gewohnheitsrecht an welche sich fast alle Staaten (die Super- und Gross-VETO-mächte ausgenommen) zu halten haben.
Die Schweiz ist leider der UNO beigetreten und die Schweizer Magistraten haben leider für das Volk völkerrechtliche Verträge unterzeichnet. Insofern hast du natürlich recht. Insofern wurde das Volk nämlich bereits entmündigt. Ob dies wirklich dem Willen des Volkes entspricht bezweifle ich indes. Ich habe den Abstimmungskampf für einen UNO-Beitritt nämlich miterlebt. Dem Volk wurde insbesondere von bundesrätlicher Seite kräftig Sand in die Augen gestreut. Es wurde mit groben Lügen, Drohungen und Behauptungen manipuliert und weichgeklopft damit es der UNO beitritt.
Das Schweizervolk hat aber nach wie vor die MACHT den UNO-Austritt zu beschliessen und die abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge zu kündigen. Sofern wäre es wieder mündiger.
June 6th, 2008 at 14:40
Ja, da bin ich einverstanden. Ich hoffe natürlich, dass die Schweiz nicht aus der UNO austritt, auch wenn mir längst nicht alles passt, was in diesen supra-nationalen Organisationen geschieht — wobei mir die UNO noch einiges lieber ist als z.B. die Weltbank, der IWF, die NATO usw.
Ob die Stimmbürger allerdings mehr zu sagen haben, wenn sie austreten, wage ich zu bezweifeln: Einerseits gibt es direkt mehr Freiheiten, da die direkte Bindung durch das Völkerrecht wegfällt — indirekt ist diese Bindung aber durch die Gefahr von Sanktionen trotzdem noch da. Zudem kann ich mir gut vorstellen, dass der Schweizer Bürger unter dem Strich mehr mitbestimmen kann, wenn sich die Schweiz auch auf internationaler Ebene beteiligt.
June 6th, 2008 at 14:42
Es wäre begrüssenswert, wenn die Schweiz den Austritt aus der UNO beschliesst, die UNO auffordert, GENF zu verlassen und sofort sämtliche Verträge und Zahlungen an die UNO einstellt.
Ebenfalls müsste man per sofort die Tätigkeiten der NGO’s genauer unter die LUPE nehmen und gegebenenfalls gesetzlich regeln.
June 6th, 2008 at 15:57
Nana… die Regulierungswut ausbrechen lassen? Das klingt nicht gerade nach Selbstbestimmung und Souveränität. Nur von der internationalen Gemeinschaft und der Globalisierung zu profitieren, aber nichts zurückzugeben ist auch nicht gerade mein Verständnis von Fairness…
June 6th, 2008 at 17:32
Haben Sie lieber Herr Kestenholz , kein anderes Thema mehr als die so genannt “unpopuläre” SD und ihre Forderungen? Wie so interessieren sie sich überhaubt für eine solche Partei? Ob die Schweiz ein Staat ist in dem die Frei Meinung gewahrt wird lässt sich streiten. Doch mich nimmt es Wunder weshalb sie in ihrem Blogg nicht mal eine Diskusion zum Thema erweiterte Personenfreizügikeit machen.
June 8th, 2008 at 21:23
Da unterliegt Alexander Müller einem Irrtum (einem unter vielen). Das Völkerrecht gilt nicht nur, wenn ein Staat Mitglied der Vereinten Nationen ist. Gewisse Normen, zum Beispiel das allgemeine Gewaltverbot, gelten über die Mitgliedschaft der Vereinten Nationen hinaus. Das ist auch gut so. Und zwischenstaatliche Streitigkeiten zwischen den Staaten hat die Schweiz auch lange vor ihrem Eintritt in die Vereinten Nationen nach den Regeln des Völkerrechts beigelegt. Das ist wohl auch gut so.