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2010-11-22

Nein zum Verbot der Sterbehilfe

Mein Votum zum Geschäft 4666/2010: Volksinitiative zur Einreichung einer Standesinitiative «Stopp der Suizidhilfe!» im Kantonsrat:

Ich freue mich, dass ich nun auch bei einer Debatte über die Sterbehilfe dabei sein kann. Es ist schon interessant, wie dieses Thema viele Leute beschäftigt; zumindest kann man dies den Ratsprotokollen und zahlreichen ausufernden Diskussionen in Internetforen und Leserbriefspalten entnehmen.

Die Initiative kam bei der Unterschriftensammlung als Doppelpaket daher: Einerseits soll dem Sterbetourismus ein Riegel geschoben werden, andererseits die Sterbehilfe aber ganz verboten werden. In der Begründung der vorliegenden Initiative werden die beiden Anliegen aber miteinander vermischt. Auch spricht die Begründung nicht vom gleichen Anliegen wie der Initiativtext selbst: Sie spricht nur von organisierter Beihilfe zum Suizid, aber nicht von der Beihilfe an sich.

Aber lassen wir diese Unsauberkeiten auf der Seite und sprechen über das Anliegen, welches die Initiative vertreten will.

Die Beihilfe zum Suizid soll generell unter Strafe gestellt werden, Suizid selbst aber erlaubt werden. Es ist schon merkwürdig, wenn die Beihilfe zu einer erlaubten Handlung plötzlich strafbar sein soll.

Wenn jemand kein menschenwürdiges Leben mehr führen kann weil die betreffende Person vor unerträglichen, unkontrollierbaren Schmerzen oder Hoffnungslosigkeit den Lebenswillen verloren hat, meinen wir, dass der letzte Ausweg – der begleitete Suizid in Würde – im Prinzip jedem Menschen offen stehen soll.

Es stimmt, es ist für die Angehörigen zweifellos schwierig, mit Suizidwünschen und ausgeführte Suiziden umzugehen. Allerdings wird es nicht einfacher – ich bitte um Entschuldigung für diese Worte – wenn sich die betreffende Person vor den Zug wirft oder sich von einer Mauer runterstürzt, natürlich solange dies überhaupt noch möglich ist.

Die frei gewählte Selbsttötung dann zu unterstützen, wenn sich nach genügenden Abklärungen ergeben hat, dass der Suizidwunsch einem festen Wunsch enstpricht und gewisse, zu definierende Rahmenbedingungen erfüllt sind, ist eine unangenehme aber wichtige Aufgabe, damit ein letzter Teil des Lebens – das Leben in menschenwürdiger und selbstbestimmter Art und Weise abgeschlossen werden kann.

Die Beihilfe jetzt zu verunmöglichen würde eine Rückkehr in die Zeiten bedeuten, als Schmerz und Leid noch idealisiert wurden und sozusagen als Voraussetzung für das Erreichen des ewigen Lebens gegolten haben. Wir sollten gottenfroh darüber sein, dass wir heute auch selbst denken dürfen, eigene möglichst universale Vorstellungen über das “gute Leben” pflegen dürfen und allgemein diese Zeiten hinter uns haben.

Wir meinen, dass im Bereich der Palliativpflege, in der Suizidprävention mehr getan werden sollte, und auch dass man bei der Praxis der bestehenden Sterbehilfeorganisationen genau hingeschaut werden muss. Wir sind aber dagegen, dass in missionarischem Eifer die Beihilfe zum Suizid komplett verboten werden wird, und werden deshalb dem Kommissionsantrag und dem Antrag des Regierungsrates folgen und die Einreichung dieser Standesinitiative ablehnen. Wir empfehlen allen fortschrittlichen Kräften, dasselbe zu tun.